Das müssen Sie bei der Gestaltung des Schrebergartens beachten
Ein Schrebergarten – der Traum vieler Großstädter. Besonders in dicht besiedelten Städten werden diese Gärten immer beliebter. Hier finden sie ein paar Tipps, was Sie bei der Übernahme und Gestaltung beachten müssen.
Die ersten Schritte
Vor der Übernahme, sollten Sie jedoch erst einmal überlegen, wie viel Zeit Sie in die Pflege eines Gartens investieren möchten. Schrebergärten sind Eigentum von Kleingartenvereinen (KGV), welche viel Wert auf die Instandhaltung dieser legen. Sollten Sie die nötige Zeit aufbringen können, so sollten Sie sich schnellstmöglich auf die Suche machen, denn die Wartelisten sind lang. Halten Sie die Augen nach (Online-) Angeboten der verschiedenen Kleingartenvereine offen. Auch Zeitungen oder Online-Plattformen, wie Ebay, bieten sich bei der Suche an. Lassen Sie sich außerdem auf die Anwärterlisten der Vereine setzen. Sobald Sie eine Zusage für einen Schrebergarten haben, müssen Sie meist in den jeweiligen KGV eintreten. Dafür wird dann eine Aufnahmegebühr, sowie die jährliche Pachtsumme fällig. Der Betrag ist im Pachtvertrag geregelt, welcher nach Maßstab des Bundeskleingartengesetzes geschlossen wird.
Schrebergarten übernehmen und neu einrichten – Was beachten?
Das bisherige Inventar
Die Gartenbepflanzung und das Gartenhäuschen sind eigene Angelegenheit: In der Regel werden diese nicht mit verpachtet, sondern sind Eigentum des Vorpächters. Nach Wunsch können Sie, als Neupächter, diese gegen eine Ablöse an den Vorpächter übernehmen. Den Wert des Inventars wird hierfür meist von einem Gutachter geschätzt. Grundsätzlich ist die Summe jedoch frei verhandelbar. Entscheiden Sie sich dafür, den bestehenden Garten aufzulösen und für eine Neubebauung vorzubereiten, gibt es professionelle Unternehmen die den Abbruch in Berlin ausführen und bestehende Gärten auflösen, um sie für eine Neubebauung vorzubereiten.
Die Gartenlaube
Als neuer Pächter sollten Sie darauf achten, dass die Gartenlaube die maximale Größe von 24 qm2 (inkl. überdachtem Freisitz) nicht überschreitet. Auch die Farbe des Häuschens sollte schlicht gehalten werden, um einen Wettstreit unter den Pächtern entgegenzuwirken und ein harmonisches Gesamtbild zu wahren.
Die Bepflanzung
Hinsichtlich der Bepflanzung gilt es ein paar Regeln zu befolgen: Grundsätzlich muss ein Schrebergarten zu ein Drittel als Garten genutzt werden. Als Pächter dürfen sie selbst entscheiden, ob Sie Obst, Gemüse oder Bäume/ Sträucher anpflanzen. Hier ein Tipp: Wenn Sie einen Sichtschutz für Ihren Garten wünschen, könnten Sie hierfür auf Beerensträucher setzen. Diese bieten zum einen die Möglichkeit für mehr Privatsphäre und zum anderen den gewünschten gärtnerischen Nutzen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Höhe von etwa 1,25 m nicht überschritten wird. Einige Bäume, wie Tanne, Fichte, Zeder, Eiche oder Mammutbäume sind grundsätzlich nicht erlaubt. Der Grund liegt oft in ihrer zu erwartenden Wuchshöhe oder -breite. Auch bestimmte Pflanzen sind verboten, da sie den Anbau anderer Gartenpflanzen behindern könnten und es so zu einer Einschränkung des kleingärtnerischen Nutzens kommen würde. Falls Sie über ein Gewächshaus nachdenken, steht Ihnen allerdings nichts im Wege. Beachten Sie hier jedoch die Vorgaben der Vereinssatzung.
Sommerspaß: Pool und Grill
Möchten Sie den Platz Ihres Gartens nutzen und einen Pool integrieren, so sollten Sie auf eine mobile Version achten. Ein im Boden eingebauter Pool ist nicht erlaubt, da sie nicht dem kleingärtnerischen Nutzen nicht erfüllen. Ähnliche Vorgaben betreffen auch das Grillen: Ein mobiler Grill stellt kein Problem dar. Der Bau eines gemauerten Grills, muss jedoch vom Verein abgesegnet werden. Feuerschalen und offene Feuerstellen hingegen sind grundsätzlich sind erlaubt.
Haustiere
Haben Sie ein Haustier und möchten es mit in den Garten nehmen, sollten Sie dies vorher mit dem Verein absprechen. Eine einheitliche gesetzliche Vorschrift gibt es hier nicht.
Fazit
Ein Schrebergarten ist eine großartige Angelegenheit und erfreut sich immer mehr Beliebtheit. Leider ist es, aufgrund der hohen Nachfrage, sehr schwer, in den Genuss eines solchen Gartens zu kommen. Außerdem gibt es einige Vorschriften zu beachten und einzuhalten, wenn Sie einen Schrebergarten neu herrichten möchten. Trotzdem stehen den Pächtern viele Freiheiten in der Gestaltung und Nutzung ihres Schrebergartens zu. Sollten Sie also den Wunsch haben, Pächter in einem Kleingartenverein zu sein, so lohnt es sich die Augen offen zu halten.